Bei gegenseitigem Entschluss der Fortführung können Sie nach dem Erstgespräch/ der Sprechstunde bis zu vier Probesitzungen in Anspruch nehmen, bis Ihre Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung der Behandlung mit Kostenübernahme zusichert.
Diese Zeit ermöglicht es Ihnen, ausführlicher die Hintergründe Ihrer Beschwerden, deren Entstehungsbedingungen, bisherige Behandlungsversuche und Ihre biographische Entwicklung zu schildern. Wenn wir Ihre Problemlage umfassend erörtert haben, legen wir gemeinsam konkrete Therapieziele fest, die bei einem Entschluss für eine Behandlung ergänzt durch organisatorische Rahmenbedingungen in einer Behandlungsvereinbarung festgehalten werden. Zudem erstelle ich einen Therapieplan mit entsprechenden Behandlungsmethoden. Die Probesitzungen ermöglichen Ihnen zudem, ein besseres Gefühl für die oft ungewohnte Therapiesituation zu entwickeln und sich für den Beginn der Psychotherapie zu entscheiden.
Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Das Vorgehen dieses Psychotherapievefahrens berücksichtigt insbesondere die Veränderung sozialer Interaktionen. Daher kann die Systemische Therapie auch im sogenannten Mehrpersonensetting durchgeführt werden. Für die Fragestellung bedeutsame Beziehungen und Interaktionen, zum Beispiel zwischen Ihnen und dem Familiensystem, können in diesem Setting besprochen und verändert werden.
Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist eine hausärztliche oder fachärztliche Untersuchung erforderlich, um potentielle körperliche mitverursachende Faktoren abzuklären. Das hierfür notwendige Formular zur Weitergabe den oder die ärztliche/n Kolleg/in händige ich Ihnen zu gegebener Zeit aus.