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Ablauf

Anmeldung

Sie können telefonisch innerhalb der telefonischen Sprechzeiten (montags und freitags 09:00-09:50 Uhr sowie dienstags und mittwochs 11:00–11:50 Uhr), per E-Mail oder über das Kontaktformular mit mir Kontakt aufnehmen. In einem ersten Telefongespräch klären wir kurz einige Rahmenbedingungen ab und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde.

Erstgespräch

Das erste Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde dient zum Kennenlernen und zur Klärung des Behandlungswunsches und -bedarfs. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Krankenversichertenkarte und etwaige Vorbefunde mit.

Im Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen, Ihre Probleme oder Beschwerden, die Sie in eine Therapie geführt haben. Dabei gehen wir zunächst nicht ins Detail, sondern unterhalten uns über die Art, den Umfang und die Dauer Ihrer Beschwerden. Hilfreich sind auch Informationen darüber, wie die Probleme sich entwickelt haben, wie Sie damit bisher umgegangen sind und welche Erwartungen Sie an eine Therapie haben.

Das Erstgespräch dient vorwiegend dem gegenseitigen Kennenlernen und bietet Ihnen die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von mir als Person zu gewinnen und zu prüfen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir an Ihren Themen vorstellen können. Dies ist sehr wichtig, da Veränderung und inneres Wachstum nur im Rahmen einer vertrauensvollen Beziehung stattfinden können. Meine Aufgabe ist es, zu prüfen, ob die beabsichtigte Psychotherapie für die geschilderten Beschwerden und Fragestellungen geeignet und die therapeutische Beziehung tragfähig genug ist.

Nach diesem ersten Gespräch und Kennenlernen entscheiden Sie, ob wir weitere Sitzungen vereinbaren.

Probesitzungen

Bei gegenseitigem Entschluss der Fortführung können Sie nach dem Erstgespräch/ der Sprechstunde bis zu vier Probesitzungen in Anspruch nehmen, bis Ihre Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung der Behandlung mit Kostenübernahme zusichert.

Diese Zeit ermöglicht es Ihnen, ausführlicher die Hintergründe Ihrer Beschwerden, deren Entstehungsbedingungen, bisherige Behandlungsversuche und Ihre biographische Entwicklung zu schildern. Wenn wir Ihre Problemlage umfassend erörtert haben, legen wir gemeinsam konkrete Therapieziele fest, die bei einem Entschluss für eine Behandlung ergänzt durch organisatorische Rahmenbedingungen in einer Behandlungsvereinbarung festgehalten werden. Zudem erstelle ich einen Therapieplan mit entsprechenden Behandlungsmethoden. Die Probesitzungen ermöglichen Ihnen zudem, ein besseres Gefühl für die oft ungewohnte Therapiesituation zu entwickeln und sich für den Beginn der Psychotherapie zu entscheiden.

Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Das Vorgehen dieses Psychotherapievefahrens berücksichtigt insbesondere die Veränderung sozialer Interaktionen. Daher kann die Systemische Therapie auch im sogenannten Mehrpersonensetting durchgeführt werden. Für die Fragestellung bedeutsame Beziehungen und Interaktionen, zum Beispiel zwischen Ihnen und dem Familiensystem, können in diesem Setting besprochen und verändert werden.

Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist eine hausärztliche oder fachärztliche Untersuchung erforderlich, um potentielle körperliche mitverursachende Faktoren abzuklären. Das hierfür notwendige Formular zur Weitergabe den oder die ärztliche/n Kolleg/in händige ich Ihnen zu gegebener Zeit aus.

Therapiephase

Die Therapie beginnt nach Bewilligung der Behandlung durch den Kostenträger. Die Zielklärung findet innerhalb des therapeutischen Prozesses immer wieder Raum, da Ziele sich im Verlauf der Therapie verändern können und die individuelle Begleitung der Entwicklungen und Bedürfnisse innerhalb der Therapie Voraussetzung für natürliches Wachstum und Veränderung ist.

Therapiedauer

Die Therapiedauer bemisst sich an der Komplexität der Problematik und an dem individuellen Therapiefortschritt. In der Systemischen Therapie unterscheiden wir zwischen einer Kurzzeittherapie (bis max. 24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (zwischen 36 und max. 48 Sitzungen). In der Regel findet pro Woche eine Therapiesitzung mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Je nach Aufgabenstellung oder Therapiephase kann auch ein anderer Sitzungsrhythmus sinnvoll sein.

Therapieende

Insbesondere zum Ende der gemeinsamen therapeutischen Arbeit sind oft auch größere Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen üblich, um die erarbeiteten Inhalte praxis- und alltagsnah zu erproben, umzusetzen und zu verankern und sich langsam aus der therapeutischen Beziehung zu verabschieden.

Die gegebenenfalls vom Kostenträger bewilligte Anzahl an Sitzungen muss nicht ausgeschöpft werden, kann bei Bedarf auf Antragstellung aber auch erhöht werden.

Am Ende einer Psychotherapie steht meist nicht ein völlig neuer, glücklicher Mensch, sondern jemand, der aufgrund seiner neuen Erfahrungen, Sichtweisen und Bewältigungsmöglichkeiten vorhandene Probleme besser lösen kann als zuvor.

 

Kostenträger

Ich bin als Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie approbiert und zusätzlich im Richtlinienverfahren Systemische Therapie ausgebildet. Von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bin ich im Rahmen einer Sonderzulassung in Systemischer Therapie bei Erwachsenen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.

Gesetzlich Versicherte

Die Leistungen für die psychotherapeutische Behandlung in Systemischer Therapie bei Erwachsenen werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privat Versicherte

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von Privatkassen (in Abhängigkeit Ihres vereinbarten Tarifes) übernommen. Es gibt jedoch einige private Krankenversicherungen und Tarife, die bei Psychotherapie nur Basisleistungen erstatten oder andere Einschränkungen vorsehen. Darüber hinaus können weitere Unterschiede z.B. in Bezug auf das Beantragungsverfahren, die dazu notwendigen Formulare und bezüglich der Anzahl der übernommenen Psychotherapiesitzungen existieren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung über die Leistungen, die bei Durchführung einer Systemischen Therapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und fordern Sie die notwendigen Formulare für die Beantragung an. Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beamtenbeihilfe

Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erstatten meist ohne Probleme die Kosten für eine Psychotherapie. Dabei ist es erforderlich, dass innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den oder die behandelnde/n Therapeut/in erstellt wird. Teilen Sie bitte Ihrer Beihilfestelle zeitnah mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie sich über die formalen Schritte und beantragen Sie die notwendigen Formulare.

Angehörige der Bundeswehr oder Bundespolizei

Bundespolizist/innen und Bundeswehrsoldat/innen haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Auf der Grundlage von Vereinbarungen der BPtK mit dem Bundesverteidigungsministerium bzw. dem Bundesinnenministerium übernehmen die Bundeswehr und die Bundespolizei auch die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in privaten Praxen.

Das Honorar für die psychotherapeutischen Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es findet der 2,2-fache Satz Anwendung. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Heilfürsorgestelle. Über das Antragsverfahren und die Bewilligungsschritte für die Behandlung informieren Sie sich bitte bei den zuständigen ärztlichen Ansprechpartnern. Gern stehe ich Ihnen hier beratend zur Seite.

Selbstzahler

Gelegentlich entschließen sich Patient/innen, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Sollten Sie sich entscheiden, die Psychotherapiekosten in finanzieller Eigenleistung zu tragen, erstelle ich Ihnen gern einen individuellen Kostenvoranschlag. Das Honorar für die psychotherapeutischen Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Im Normalfall findet der 2,2-fache Satz Anwendung. Somit ergibt sich ein Honorar von 96,18 Euro pro 50-minütiger Therapiesitzung. Hier entfallen die Antragsformalitäten.

Vorteile als Selbstzahler:

  • sofortiger Therapiebeginn möglich, da Antragsformalitäten entfallen
  • Diskretion, keine Krankenversicherung erhält Kenntnis über die Psychotherapie
  • freie Wahl der Therapiemethoden
  • Kosten sind steuerlich absetzbar nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen)

 

Möchten Sie sich in meiner Praxis vorstellen, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.