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Ablauf

Anmeldung

Sie können telefonisch innerhalb der telefonischen Sprechzeiten (montags und freitags 09:00-09:50 Uhr sowie dienstags und mittwochs 11:00–11:50 Uhr), per E-Mail oder über das Kontaktformular mit mir Kontakt aufnehmen. In einem ersten Telefongespräch klären wir kurz einige Rahmenbedingungen ab und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde.

 

Erstgespräch

Das erste Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde dient zum Kennenlernen und zur Klärung des Behandlungswunsches und -bedarfs. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes und etwaige Vorbefunde mit.

Das Anliegen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie wird je nach Alter des Kindes oder dem/ der Jugendlichen ganz, teilweise oder gar nicht von den Eltern (bzw. anderen Auftraggebern z.B. Kindergarten oder Schule) mitformuliert.

Bei Kindern (jünger als 14 Jahre) wird das erste Gespräch in der Regel mit den Eltern allein geführt. So haben wir genügend Zeit, um über Ihr Anliegen, Ihre Sorgen, Wünsche und Ihren Blick auf Ihr Kind zu sprechen. Außerdem klären wir im ersten Termin viele organisatorische Dinge.

Bei getrennt lebenden Eltern ist das Einverständnis beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten zur Aufnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind zwingend erforderlich.

Jugendliche (ab 14 Jahren und älter) dürfen selbst entscheiden, ob sie allein, mit den Eltern, mit anderen wichtigen Bezugspersonen oder mit einem Freund/einer Freundin zum ersten Gespräch kommen möchten.

Nach diesem ersten Gespräch und Kennenlernen entscheiden Sie bzw. der oder die Jugendliche, ob wir weitere Sitzungen vereinbaren.

Probesitzungen

Bis zu fünf Probesitzungen finden im Anschluss an das Erstgespräch/die psychotherapeutische Sprechstunde statt. Je nach Fragestellung und Alter werden die Sitzungen mit den Eltern oder vom Kind/Jugendlichen allein besucht. Bei Jugendlichen ist ein Gespräch mit Beteiligung der Eltern nicht zwingend erforderlich, jedoch für den Prozess oft hilfreich.

Diese Zeit können wir nutzen, um die Fragestellung zu Ihrem Kind vor dem Lebens- und Familienumfeld besser zu verstehen, den tatsächlichen Behandlungsbedarf festzustellen und eine eigene Therapiemotivation zu entwickeln. Gemeinsam erarbeiten wir Behandlungsziele, die bei einem Entschluss für eine Behandlung ergänzt durch organisatorische Rahmenbedingungen in einer Behandlungsvereinbarung festgehalten werden.

Die probatorischen Gespräche bieten Ihrem Kind und Ihnen als Eltern zudem die Möglichkeit, einen Eindruck von mir zu erhalten, meine Arbeitsweise kennenzulernen und zu prüfen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Dies ist sehr wichtig, weil Veränderungen und inneres Wachstum nur im Rahmen einer vertrauensvollen Beziehung möglich sind. Meine Aufgabe ist es, zu prüfen, ob die beabsichtigte Psychotherapie für die geschilderten Beschwerden und Fragestellungen geeignet und die therapeutische Beziehung tragfähig genug ist.

Zur diagnostischen Abklärung führe ich bei Bedarf, mit Einverständnis der Eltern, Gespräche mit Pädagogen aus Kindergarten oder Schule des Kindes und kooperiere mit pädagogischen, beratenden und ärztlichen und therapeutischen Einrichtungen.

Vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist eine kinderärztliche oder fachärztliche Untersuchung erforderlich, um potentielle körperliche mitverursachende Faktoren abzuklären. Das hierfür notwendige Formular zur Weitergabe an den oder die ärztliche/n Kolleg/in händige ich Ihnen zu gegebener Zeit aus.

Psychotherapie

Eine Psychotherapie bedeutet, dass Ihr Kind bzw. der oder die Jugendliche ein- bis zweimal in der Woche zu einem fest vereinbarten Termin für 50 Minuten zu mir in die Praxis kommt. Die Psychotherapie eines Kindes schließt in der Regel begleitende Stunden für die Bindungs- und Beziehungspersonen mit ein. Diese finden im Schnitt ein- bis zweimal pro Monat statt und können bei getrennt lebenden Eltern auch allein mit dem jeweiligen Elternteil vereinbart werden.

Bei Jugendlichen können Gespräche mit den Eltern stattfinden, sind aber keine Voraussetzung. Die Entscheidung, ob die Eltern mit eingebunden werden, trifft der oder die Jugendliche.

Angeboten werden:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde
  • Differentialdiagnostik
  • Akutbehandlung
  • Verhaltenstherapie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als
    • Kurzzeittherapie
    • Langzeittherapie
  • Begleitende Gespräche der Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen, die in psychotherapeutischer Behandlung sind.
  • Krisenintervention

Therapiedauer

Die Therapiedauer hängt von der Komplexität der Problematik und dem individuellen Therapiefortschritt ab. In der Verhaltenstherapie wird zwischen einer Kurzzeittherapie (bis max. 24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (zwischen 45 und max. 80 Sitzungen) unterschieden. In der Regel findet pro Woche eine Therapiesitzung von 50 Minuten Dauer statt. Je nach Aufgabenstellung oder Therapiephase kann auch ein anderer Sitzungsrhythmus sinnvoll sein.

Therapieende

Gerade gegen Therapieende sind oft auch größere Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen üblich, um das Gelernte im Alltag selbstständig anzuwenden und sich langsam aus der therapeutischen Beziehung zu verabschieden.

Die Psychotherapie nähert sich dem Ende, wenn die Therapieziele erreicht und in den Alltag integriert sind oder durch die Psychotherapie keine Fortschritte mehr zu erwarten sind. In gemeinsamer Absprache werden wir dann die Psychotherapie in einem Ihrem Kind und Ihnen entsprechenden Tempo beenden.

Die gegebenenfalls vom Kostenträger bewilligte Anzahl der Sitzungen muss nicht ausgeschöpft werden und kann bei Bedarf auf Antragstellung auch erhöht werden.

Kostenträger

Ich bin als Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie mit der Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen approbiert. Von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bin ich zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung für die ausschließliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen zugelassen.

Gesetzlich Versicherte

Die Leistungen für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privat Versicherte

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel von Privatkassen (in Abhängigkeit Ihres vereinbarten Tarifes) übernommen. Es gibt jedoch einige private Krankenversicherungen und Tarife, die bei Psychotherapie nur Basisleistungen erstatten oder andere Einschränkungen vorsehen. Darüber hinaus können weitere Unterschiede z.B. in Bezug auf das Beantragungsverfahren, die dazu notwendigen Formulare und bezüglich der Anzahl der übernommenen Psychotherapiesitzungen existieren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung über die Leistungen, die bei Durchführung einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten mit der Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen übernommen werden und fordern Sie die notwendigen Formulare für die Beantragung an. Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beamtenbeihilfe

Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erstatten meist ohne Probleme die Kosten für eine Psychotherapie Ihres Kindes. Dabei ist es erforderlich, dass innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den oder die behandelnde/n Therapeut/in erstellt wird. Teilen Sie bitte Ihrer Beihilfestelle zeitnah mit, dass Sie eine Psychotherapie für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie sich über die formalen Schritte und beantragen Sie die notwendigen Formulare.

Angehörige der Bundeswehr oder Bundespolizei

Bundespolizist/innen und Bundeswehrsoldat/innen haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, über die die Abrechnung erfolgt, wenn Ihr Kind bei Ihnen mitversichert ist. Auf der Grundlage von Vereinbarungen der BPtK mit dem Bundesverteidigungsministerium bzw. dem Bundesinnenministerium übernehmen die Bundeswehr und die Bundespolizei auch die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in privaten Praxen.

Das Honorar für die psychotherapeutischen Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es findet der 2,2-fache Satz Anwendung. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Heilfürsorgestelle. Über das Antragsverfahren und die Bewilligungsschritte für die Behandlung informieren Sie sich bitte bei den zuständigen ärztlichen Ansprechpartnern. Gern stehe ich Ihnen hier beratend zur Seite.

Selbstzahler

Gelegentlich entschließen sich Patient/innen, die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Sollten Sie sich entscheiden, die Psychotherapiekosten für Ihr Kind in finanzieller Eigenleistung zu tragen, erstelle ich Ihnen gern einen individuellen Kostenvoranschlag. Das Honorar für die psychotherapeutischen Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Im Normalfall findet der 2,2-fache Satz Anwendung. Somit ergibt sich ein Honorar von 96,18 Euro pro 50-minütiger Therapiesitzung. Hier entfallen die Antragsformalitäten.

Möchten Sie sich mit Ihrem Kind in meiner Praxis vorstellen, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.